Studienabschluss Minor Sozialwissenschaften

  • Das Bachelorstudium Minor Sozialwissenschaften ist abgeschlossen, wenn gemäss Studienplan alle Leistungen erfüllt wurden und auf dem Studienblatt aufgeführt sind.
     
  • Wenn Sie zugleich einen Bachelor Major an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät besuchen, erfolgt der Abschluss des Minor Sozialwissenschaften im Rahmen des Bachelorabschlusses.
     
  • Wenn Sie den Bachelor Major nicht an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät besuchen, müssen Sie den Abschluss Ihres Minor einerseits in KSL auf 'Antrag auf Bestanden' setzen und andererseits das WISO-Dekanat (info@wisodek.unibe.ch) kurz mit einem eMail über den Antrag informieren (falls Sie einen Schwerpunkt studiert haben, erwähnen Sie diesen für den Antrag auf Abschluss im eMail).


Hinweis: Bitte beachten Sie die Einhaltung von Fristen: Wer zu einem bestimmten Zeitpunkt auf seiner Fakultät den Minorabschluss in Sozialwissenschaften erwerben will, muss seinen Antrag spätestens 7 Tage vor der von der Stammfakultät gesetzten Frist an das WISO-Dekanat stellen.