Antidiskriminierung und sexuelle Belästigung

Die WISO Fakultät setzt sich für ein diskriminierungsfreies Umfeld ein. Sie bekämpft alle Formen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, physischer und psychischer Beeinträchtigung, Alter, ethnischer Herkunft (Sprache, Nationalität, Hautfarbe, Migrationserfahrung, Religion), sozialer Herkunft und Stellung, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. Sie haben Anspruch auf Schutz Ihrer physischen und psychischen Integrität und darauf, dass Ihre Grenzen respektiert werden. Die WISO-Fakultät ist gesetzlich verpflichtet, ihre Angehörigen vor sexueller Belästigung und Diskriminierung zu schützen und sie duldet keine Übergriffe.

Beratung und Unterstützung bei sexueller Belästigung oder weiterer Diskriminierung

"Hat diese Person das tatsächlich gesagt/gemeint?" "Das passiert mir doch nicht!" "Wie kann ich mich wehren, ich bin doch abhängig von dieser Person?" "Es ändert sich doch sowieso nichts!"

"Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob es sich um einen Fall von sexueller Belästigung [oder Diskriminierung] handelt, ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt, ob diese es als erwünscht oder unerwünscht empfindet." (Sexuelle Belästigung: Grundlagen an der Universität Bern, Abs. 3.)

Es hilft, mit einer Vertrauensperson zu reden!

Beratungsstelle Berner Hochschulen
Die Beratungsstelle Berner Hochschulen bietet als universitätsexterne Ansprechstelle vertrauliche sowie kostenlose Beratung und Unterstützung bei Diskriminierung für Studierende und Mitarbeitende der Universität Bern an.

Ansprechpersonen Universität Bern
Sexuelle Belästigung: Grundlagen an der Universität Bern, Abs. 7.1.

Ansprechpersonen WISO-Fakultät
Prof. Dr. Michael Gerfin, Gleichstellungsbeauftragter
Viktoria Supersaxo, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Gleichstellung

Wir handeln nur, wenn Sie das wollen!
"Betroffene Personen können den Ansprechpersonen einen Vorfall berichten und entscheiden dann, ob sie eine Meldung machen. Die Ansprechpersonen übernehmen sodann die interne Abklärung und Weiterbearbeitung der Angelegenheit." (Sexuelle Belästigung: Grundlagen an der Universität Bern, Abs. 7.1.)

Massnahmen
Die Gleichstellung WISO listet die Vorfälle von Diskriminierung auf und legt Gesprächsprotokolle oder e-Mail Korrespondenz zur Dokumentation der Vorfälle ab. Einsicht in die Dokumentation haben der/die Gleichstellungsbeauftragte, die/der wissenschafltiche/r Mitarbeiter/in Gleichstellung und ggf. der/die Dekan/in. Weitere Handlungsoptionen sind im Absatz 7.2. Sexuelle Belästigung: Grundlagen an der Universität Bern definiert.

Handlungsmöglichkeiten und Ansprüche von belästigten Personen
Im Fall von sexueller Belästigung an der Universität Bern stehen betroffenen Personen insbesondere verschiedene Möglichkeiten und Ansprüche offen. Siehe dazu: Sexuelle Belästigung: Grundlagen an der Universität Bern, Abs. 8

Die Ombudsperson ist Ansprechpartnerin für alle Angestellten der Universität Bern. Diese sollen sich bei Konflikten, die sich aus den Arbeitsverhältnissen ergeben, an eine unabhängige Instanz wenden können. Die Ombudsperson arbeitet in absoluter Unabhängigkeit von den Organen der Universität. Die Ombudsperson und das Sekretariat der Ombudsperson sind zu Verschwiegenheit verpflichtet und gegenüber niemandem auskunftspflichtig.
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Links

Bern schaut hin 
Das Meldetool ist ein Projekt der Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Bern.