Kompetitives Fördergefäss für Nachwuchsforschende mit Care-Aufgaben

Das Fördergefäss für Nachwuchsforschende mit Care-Aufgaben ist ein Nachwuchsförderungsprogramm der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät in Kooperation mit der Abteilung für Gleichstellung der Universität Bern. Es richtet sich an Nachwuchsforschende, die Betreuungsaufgaben für Kinder oder andere Angehörige wahrnehmen.

Die Fördermassnahme beinhaltet die Vergabe von Personalpunkten für die Anstellung einer Hilfsassistenz. Diese soll zur Unterstützung der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung (z.B. Fertigstellung der Doktorarbeit, des Habilitationsvorhabens oder die Entlastung für das Verfassen von Publikationen oder Forschungsanträgen, etc.) dienen.

Ziel des Fördergefässes ist es, Nachwuchsforschende der WISO Fakultät, die Betreuungsaufgaben wahrnehmen, zu unterstützen. Die WISO Fakultät fördert die Chancengleichheit für Studierende, Dozierende, Forschende und Mitarbeitende aller Diversitätskategorien[1]. In diesem Rahmen setzt sie sich für einen angemessenen Anteil von Frauen und Männern auf allen Stufen ein. Zudem fördert sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Fakultät betrachtet die Chancengleichheit aller Diversitätsgruppen als integrales Thema der Exzellenzförderung in der Forschung. Das Ziel des Gefässes ist ein Abbau bestehender Benachteiligungen von typischer Weise Frauen in der Forschung und damit auch eine egalitäre Aufgabenteilung der Elternteile bei der Betreuung von Kindern und Angehörigen.

 

[1] Diversitätskategorien neben Geschlecht sind physische und psychische Beeinträchtigung, Alter, ethnische Herkunft (Sprache, Nationalität, Hautfarbe, Migrationserfahrung, Religion), soziale Herkunft und Stellung, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität

  • Sie sind Doktorand*in; Postdoc oder Wissenschaftliche Mitarbeiter*in an der WISO Fakultät der Universität Bern.
  • Sie haben eine Anstellung an der Universität Bern zu mindestens 50%.
  • Sie sind mit Care-Aufgaben für Kinder oder andere Angehörige betraut.

Gültigkeit des Gesuchs

  • Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen
  • Vollständigkeit des Gesuchs (Antrag ; Lebenslauf)
  • Termingerechte Einreichung

Antragselemente

  • Beschreibung des wissenschaftlichen Projekts und dessen Stand
  • Geplante Aufgaben der HiWis im Projekt, kurze Darstellung der Mittelverwendung
  • Beschreibung der Care-Aufgaben, Zeitaufwand pro Woche
  • Absprache mit Vorgesetzten, ob Infrastruktur für HiWi zur Verfügung steht

Kriterien

  • Qualität des Antrags (Sorgfältigkeit und Klarheit)
  • Dringlichkeit des Antrags

Verfahren

Für die Verteilung der Gelder ist die fakultäre Kommission für Gleichstellung (KfG-WISO) zuständig. Die KfG-WISO entscheidet grundsätzlich einmal pro Jahr über die Vergabe der Mittel. Bei vielen Anträgen werden Personen bevorzugt, die noch nicht vom Fördergefäss berücksichtigt wurden.

Fördermittel

Beantragt werden können Mittel in Personalpunkten für die Anstellung von Hilfsassistent*innen für die eigene wissenschaftliche Qualifizierung. Für das laufende Jahr können pro Person maximal 9 PP beantragt werden. Bitte beachten Sie die untenstehende Tabelle mit den Angaben zur Anstellung von Hilfsassistierenden und die dazu benötigte Anzahl Personalpunkte.

Mögliche Anstellungsmodalitäten Hilfsassistenz in PP, Monaten und Höhe Anstellung in %

PP  

Monate und Höhe Anstellung in % (ungefähr)

4

ca. 4 Monate zu 20% oder 2 Monate zu 40%

5

ca. 5 Monate zu 20% oder 2.5 Monate zu 40%

6

ca. 6 Monate zu 20% oder 3 Monate zu 40%

7

ca. 7 Monate zu 20% oder 3.5 Monate zu 40%

8

ca. 8 Monate zu 20% oder 4 Monate zu 40%

9

ca. 9 Monate zu 20% oder 4.5 Monate zu 40%

Beantragung und Eingabefrist

Um einen Antrag zu stellen, füllen Sie bitten das Onlineformular aus und laden Sie darin ihren schriftlichen Antrag (max. 2 A4 Seiten) und Ihren CV zuhanden KfG-WISO (Michael Gerfin) hoch.

Anmeldefrist für das Jahr 2025 ist der 28. Februar 2025.

Verpflichtung

Sie verpflichten sich, am Ende der Anstellungsdauer der Hilfsassistenz der Kommission für Gleichstellung schriftlich über die Verwendung der Gelder Bericht zu erstatten und anschliessend nach Aufforderung den Mehrwert für Ihre wissenschaftliche Karriere aufzuzeigen. Dies ermöglicht es, die Effektivität des Förderprogramms nachzuweisen.