Fördermittel
Beantragt werden können Mittel in Personalpunkten für die Anstellung von Hilfsassistent*innen zur Unterstützung bei der Forschungsarbeit. Für das laufende Jahr können pro Person maximal 9 PP beantragt werden. Bitte beachten Sie die untenstehende Tabelle mit den Angaben zur Anstellung von Hilfsassistierenden und die dazu benötigte Anzahl Personalpunkte.
Mögliche Anstellungsmodalitäten Hilfsassistenz in PP, Monaten und Höhe Anstellung in %
PP
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Monate und Höhe Anstellung in % (ungefähr)
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4
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ca. 4 Monate zu 20% oder 2 Monate zu 40%
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5
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ca. 5 Monate zu 20% oder 2.5 Monate zu 40%
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6
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ca. 6 Monate zu 20% oder 3 Monate zu 40%
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7
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ca. 7 Monate zu 20% oder 3.5 Monate zu 40%
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8
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ca. 8 Monate zu 20% oder 4 Monate zu 40%
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9
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ca. 9 Monate zu 20% oder 4.5 Monate zu 40%
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Beantragung und Eingabefrist
Um einen Antrag zu stellen, füllen Sie bitten das Onlineformular aus und laden Sie darin ihren schriftlichen Antrag (max. 2 A4 Seiten) und Ihren CV zuhanden KfG-WISO (Prof. Dr. Michael Gerfin) hoch.
Anmeldefrist für das Jahr 2024 ist der 28. Februar 2025.
Verpflichtung
Sie verpflichten sich, am Ende der Anstellungsdauer der Hilfsassistenz der Kommission für Gleichstellung schriftlich über die Verwendung der Gelder Bericht zu erstatten und anschliessend nach Aufforderung den Mehrwert für Ihre wissenschaftliche Karriere aufzuzeigen. Dies ermöglicht es, die Effektivität des Förderprogramms nachzuweisen.