Kompetitives Fördergefäss für Nachwuchsforschende mit herausragender wissenschaftlicher Qualifizierung

Das Kompetitive Fördergefäss für Nachwuchsforschende mit herausragender wissenschaftlicher Qualifizierung ist ein Nachwuchsförderungsprogramm der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern. Es richtet sich an Nachwuchsforschende, die ihre wissenschaftliche Karriere aktiv planen und vorantreiben wollen. Die Fördermassnahme beinhaltet die Vergabe von Personalpunkten für die Anstellung einer Hilfsassistenz. Diese soll zur Unterstützung der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung (z.B. Fertigstellung der Doktorarbeit, des Habilitationsvorhabens oder die Entlastung für das Verfassen von Publikationen oder Forschungsanträgen, etc.) dienen.

Ziel des Fördergefässes ist es, Nachwuchsforschende der WISO Fakultät, die eine akademische Laufbahn anstreben und wissenschaftliches Potential aufweisen, zu unterstützen. Die Fakultät legt grossen Wert auf eine nachhaltige Nachwuchsförderung, welche den jungen Nachwuchsforschenden ermöglicht, ihr volles Potential zu entfalten. Die Fakultät bietet umfassende Unterstützung, damit sowohl auf der Doktoratsstufe wie auf der Stufe Postdoktorat hervorragende Leistungen erbracht werden können.

  • Sie sind Doktorand*in; Assistent*in; Oberassistent*in, Early Postdoc, Advanced Postdoc, Senior Research Assistant oder Wissenschaftliche Mitarbeiter*in an der WISO-Fakultät
  • Sie haben eine Anstellung an der Universität Bern zu mindestens 50%.
  • Sie streben eine wissenschaftliche Karriere an.
  • Sie wurden im vorangehenden Jahr nicht von diesem Gefäss unterstützt.
  • Nachwuchsforschende im ersten Jahr werden nur in Ausnahmefällen, wenn ein konktretes Projektproposal steht, berücksichtigt.

Gültigkeit des Gesuchs

  • Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen
  • Vollständigkeit des Gesuchs (Antrag ; Lebenslauf 
  • Termingerechte Einreichung

Antragselemente

  • Beschreibung des wissenschaftlichen Projekts und dessen Stand
  • Aufgaben der HiWis im Projekt, kurze Darstellung der Mittelverwendung
  • Beschreibung der wissenschaftlichen Karriereplanung der nächsten zwei bis drei Jahre
  • Bedeutung des Projekts für die eigene wissenschaftliche Laufbahn
  • Absprache mit Vorgesetzten, ob Infrastruktur für HiWi zur Verfügung steht

Kriterien

  • Qualität des Antrags (Wissenschaftliche Qualität, Sorgfältigkeit und Klarheit)
  • Dringlichkeit des Antrags

Verfahren

Für die Verteilung der Gelder ist die fakultäre Kommission für Gleichstellung (KfG-WISO) zuständig. Die Vergabe der Mittel erfolgt kompetitiv, d.h. nur gut begründete Anträge mit Angaben zur zielführenden Verwendung der Mittel von Personen mit wissenschaftlichem Potential werden berücksichtigt. Nachwuchsforschende im ersten Jahr werden nur in Ausnahmefällen, wenn ein konktretes Projektproposal steht, berücksichtigt. Die KfG-WISO entscheidet grundsätzlich einmal pro Jahr über die Vergabe der Mittel.

Fördermittel

Beantragt werden können Mittel in Personalpunkten für die Anstellung von Hilfsassistent*innen zur Unterstützung bei der Forschungsarbeit. Für das laufende Jahr können pro Person maximal 9 PP beantragt werden. Bitte beachten Sie die untenstehende Tabelle mit den Angaben zur Anstellung von Hilfsassistierenden und die dazu benötigte Anzahl Personalpunkte.

Mögliche Anstellungsmodalitäten Hilfsassistenz in PP, Monaten und Höhe Anstellung in %

PP  

Monate und Höhe Anstellung in % (ungefähr)

4

ca. 4 Monate zu 20% oder 2 Monate zu 40%

5

ca. 5 Monate zu 20% oder 2.5 Monate zu 40%

6

ca. 6 Monate zu 20% oder 3 Monate zu 40%

7

ca. 7 Monate zu 20% oder 3.5 Monate zu 40%

8

ca. 8 Monate zu 20% oder 4 Monate zu 40%

9

ca. 9 Monate zu 20% oder 4.5 Monate zu 40%

Beantragung und Eingabefrist

Um einen Antrag zu stellen, füllen Sie bitten das Onlineformular aus und laden Sie darin ihren schriftlichen Antrag (max. 2 A4 Seiten) und Ihren CV zuhanden KfG-WISO (Prof. Dr. Michael Gerfin) hoch.

Anmeldefrist für das Jahr 2024 ist der 28. Februar 2025.

Verpflichtung

Sie verpflichten sich, am Ende der Anstellungsdauer der Hilfsassistenz der Kommission für Gleichstellung schriftlich über die Verwendung der Gelder Bericht zu erstatten und anschliessend nach Aufforderung den Mehrwert für Ihre wissenschaftliche Karriere aufzuzeigen. Dies ermöglicht es, die Effektivität des Förderprogramms nachzuweisen.