Vereinbarkeit

Die WISO-Fakultät ist sich bewusst, dass Ihre Studierenden und Mitarbeitenden sich nicht nur in ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld engagieren, sondern zum Beispiel auch in der Betreuung von Kindern, in ihrer Partnerschaft, in der Pflege von Angehörigen und in ehrenamtlichen Aufgaben. Die Fakultät will diesen Lebenskontext ihrer Mitarbeitenden und Studierenden bei den Arbeits- und Studienbedingungen angemessen berücksichtigen.

Das Nachwuchsförderungsprogramm der WISO Fakultät und der Abteilung für Gleichstellung der Universität Bern richtet sich an Nachwuchsforschende, die Betreuungsaufgaben für Kinder oder andere Angehörige wahrnehmen.

Mit den Beiträgen aus dem Entlastungspool sollen Massnahmen unterstützt werden, welche den Einsatz neuer Arbeitszeitmodelle (Jobsharing, Teilzeit) und die Vereinbarkeit von Karriere und Beruf auf Stufe Professur fördern. Bei Interesse melden Sie sich bei Prof. Dr. Michael Gerfin, Gleichstellungsbeauftragter WISO-Fakultät.

Der 120%-Care-Grant trägt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Nachwuchsforschende bei. Er ermöglicht es Postdocs, Assistenzprofessor*innen und Dozierenden, die 80%-100% angestellt sind, ihren Beschäftigungsgrad für max. 12 Monate auf mindestens 60% zu reduzieren und eine Supportperson mit überlappendem Anstellungspensum anzustellen.

Die Universität Bern fördert die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium. Hier erhalten Sie Informationen zu Kinderbetreuungsangeboten, rechtlichen Rahmenbedingungen, universitärer Infrastruktur und weiteren Themen rund um die Elternschaft.

Die Verteilung der Mutterschaftsentschädigung auf Grundmittel wird dem Verfahren bei Drittmittelanstellungen gleichgesetzt. Bisher wurde bei Mutterschaft die Anstellung einer Stellvertretung punktefrei gerechnet. Neu wird das Institut für die Anstellung der Mutter in Personalpunkten entschädigt, unabhängig davon, ob eine Stellvertretung eingesetzt wird oder nicht.

Änderung Verlängerung bei Mutterschaft 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ab der Geburt oder Adoption eines Kindes auf Gesuch hin Anspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads. Die genauen Richtlinien sind in der Personalverordnung des Kantons Bern festgelegt.

Die Abteilung für Gleichstellung bietet gemeinsam mit Externen Beratung und Coaching für Mitarbeitende und Studierende der Universität Bern und deren PartnerInnen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben. Wann und wie sage ich meinen Vorgesetzten, dass aus familiären Gründen Änderungen im Beruf/Studium anstehen? Welche Rechte und Pflichten habe ich?

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